Sehr geehrte Staatsanwaltschaft Hof,
ich habe mit großem Bedauern erfahren, dass das Verfahren gegen den mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer KT zu Guttenberg gegen eine Zahlung von 20.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe eingestellt wurde.
Im Interesse einer möglichst schnellen Aufklärung unabhängig finanzieller Privilegien frage ich mit vollen Ernst, ob es möglich wäre das Verfahren gegen eine Zahlung von 21.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe wieder aufzunehmen.
Sollten Sie dieser Möglichkeit zustimmen wäre es meine Aufgabe dieses Geld durch Spenden einzutreiben. Daher werde ich diesen Schriftverkehr veröffentlichen um möglichst viele Menschen zu erreichen.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
mit freundlichen Grüßen,
Daniel Decker
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Nur zu, tu Dir keinen Zwang an!